Allgemeine Geschäftsbedingungen
RECHTLICHE INFORMATIONEN der TAKEAWAY COACH GmbH im Folgenden kurz TAKEAWAY COACH genannt.
Gültig ab 16. November 2022
Kunden des Online-Shops:
Unternehmer
Anbieter
TAKEAWAY COACH GmbH
Silberergasse 4/2
1220 Wien
Telefon: +43 (1) 386 02 01
Email: office@takeaway.coach
UID-Nr.: ATU76601946
Firmenbuchnummer: FN 552958z Handelsgericht Wien
Aufsichtsbehörde: Magistrat der Stadt Wien
Kammermitgliedschaft: Wirtschaftskammer Wien
Weitere Unternehmens-Informationen. Siehe Impressum
Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Der Vertragstext, bestehend aus Bestellung und Auftragsbestätigung, wird gespeichert und ist im Kundenbereich des Webshops unter Eingabe der bei Registrierung des Kunden angelegten Kenn- und Passwortes einsehbar. Elektronische Kopien dieser Dokumente können vom Kunden hergestellt werden und auf Speichermedien des Kunden abgelegt werden. Auch ein Ausdruck ist möglich. Dasselbe gilt für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren aktuelle Fassung aber auch eine allenfalls abweichende Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter https://tac-verpackungen.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ abgerufen werden können.
1. GELTUNG UND ANBIETER
1.1.
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die von Kunden über den Online-Shop von TAKEAWAY COACH getätigt werden. Der Online-Shop ist ausschließlich für beidseitige Unternehmergeschäfte eingerichtet. Der Abschlusswille von TAKEAWAY COACH bezieht sich daher nur auf Geschäfte mit Unternehmern iS der gesetzlichen Begriffsbestimmungen des § 1 (ö) UBG und § 1 (ö) KSchG und damit auf Personen, die eine auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit betreiben (Unternehmen). Vom Abschlusswillen nicht umfasst sind daher auch Geschäfte zur Vorbereitung einer unternehmerischen Tätigkeit. TAKEAWAY COACH beabsichtigt daher nicht mit Verbrauchern abzuschließen.
1.2.
TAKEAWAY COACH schließt nur zu den eigenen Geschäftsbedingungen ab. Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Wirkung. Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können unter https://tac-verpackungen.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ abgerufen und ausgedruckt werden.
1.3.
Voraussetzung für die Bestellung über den Online-Shop ist die Online-Registrierung des Kunden. Der Kunde ist dabei verpflichtet, die abgefragte Information wahrheitsgemäß zu erteilen.
2. ANGEBOT & VERTRAGSABSCHLUSS
2.1.
Angebot von TAKEAWAY COACH sind bezüglich Preis, Menge, Liefermöglichkeit und Lieferfrist freibleibend und verstehen sich als unverbindliche Aufforderung im Online-Shop zu bestellen.
2.2.
Durch Anklicken des Buttons auf dem Online-Bestellformular “jetzt zahlungspflichtig bestellen” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Eingang dieses Kaufangebots wird mit einem automatisch generierten Email bestätigt. Dabei handelt es sich nicht um die Angebotsannahme durch TAKEAWAY COACH.
Der Vertrag über die Ware kommt erst dann zustande, wenn TAKEAWAY COACH die Annahme des Kaufangebotes durch Email oder eine andere elektronische Nachricht ausdrücklich annimmt und bestätigt (Auftragsbestätigung) oder die Ware ohne ausdrückliche Annahmeerklärung an den Kunden versendet wird.
2.3.
Für die Art der Ware(n), den Umfang der Warenbestellung und die Lieferfrist ist die Auftragsbestätigung von TAKEAWAY COACH maßgebend.
3. PREISE
3.1.
Sämtliche Preise im Webshop verstehen sich als Nettopreise inklusive Standardverpackung, soweit sich der Preisauszeichnung nichts Gegenteiliges entnehmen lässt.
Vom Kunden zusätzlich zu tragen sind
die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer
Versandkosten und Manipulationsgebühren für die Versandfertigstellung (siehe Punkt 3.2.)
(anteilige) Kosten der Entpflichtung, die auf die bestellte Ware entfällt (siehe Punkt 3.3.)
alle Gebühren und Steuern, die sich durch Versand in das Land des Kunden ergeben können (siehe Punkt 3.4.)
3.2.
Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 14 Tagen, ist TAKEAWAY COACH berechtigt, den Verkaufspreis an veränderte Preisgrundlagen anzupassen. TAKEAWAY COACH berechnet dann die am Liefertag gültigen Preise.
3.3.
Alle Formalitäten und behördlichen Verfahren, die für die Einfuhr von bestellter Waren in ein Land außerhalb der EU erforderlich sind, sind vom Kunden abzuwickeln. Dabei entstehende Gebühren und Zölle sind vom Kunden zu tragen. Dies trifft auch für Kosten zu, die für allenfalls im Namen des Kunden erteilten Aufträge der Zollabwicklung entstehen.
3.4.
Für den Versand werden die tatsächlich angefallenen Kosten mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fahrtkosten der gewählten Versandart zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Der Kunde ist mit der Versendung der Ware durch Bahn, Post, LKW und / oder Flugzeug einverstanden und damit, dass TAKEAWAY COACH die ihr am zweckmäßigsten, erscheinende Versendung aus dem Kreis der genannten Versendungsarten auswählt.
3.5.
Alle in unseren Preislisten und Angeboten genannten Preise verstehen sich inklusive der pflichtigen Intersoh Lizenz Abgaben. Dies bedeutet, dass unter unserer Intersoh-Lizenznummer die Umverpackungen und die Serviceverpackungen entpflichtet und als gemeinsamer Posten auf der Rechnung angeführt sind. Sollten Sie selbst Lizenznehmer sein oder an einem anderen Entpflichtungssystem teilnehmen, geben Sie uns dieses schriftlich bekannt.
4. PRODUKTANGABEN
Alle Angaben insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Qualitäts-, Mengen-, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben geben nur Annäherungswerte wieder. Branchenübliche Abweichungen sind zulässig und gelten als genehmigt.
5. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG, VERZUG UND HÖHERE GEWALT
5.1.
Für die Bestimmung der Lieferfrist ist die Auftragsbestätigung von TAKEAWAY COACH maßgebend. Bei Überschreitung eines Liefertermins aus Gründen, die in der Sphäre von TAKEAWAY COACH liegen, hat der Kunde per Email eine mindestens dreiwöchige Nachfrist zu setzen. Erst nach Ablauf dieser per Email gesetzten Frist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Warenbestellung teilbar, ist der Rücktritt jeweils nur hinsichtlich jenes Teils zulässig, mit dessen Lieferung sich TAKEAWAY COACH in Verzug befindet.
5.2.
Zur Leistungserbringung ist erst TAKEAWAY COACH dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist.
5.3.
Erfüllungsort des Kaufvertrages ist stets der Sitz von TAKEAWAY COACH in Wien und erfolgt Frei Haus. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware sowie die Preisgefahr geht mit Verladung der versandfertig verpackten Ware auf den Kunden über. Versand und Transport erfolgen daher stets auf Gefahr des Kunden.
5.4.
Bei Höherer Gewalt ruhen die Lieferpflichten von TAKEAWAY COACH und sind als TAKEAWAY COACH auch deren Kunden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Als Höhere Gewalt sind insbesondere Naturkatastrophen jeder Art, wie Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen anzusehen, ebenfalls Lieferschwierigkeiten von Lieferanten aus den vorgenannten Gründen. Stellen die genannten Gründe ein dauerndes Hindernis dar, ist TAKEAWAY COACH berechtigt, von dem Vertrag ohne weitere Rechtsfolgen zurückzutreten.
6. GERINGFÜGIGE LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Geringfügige und sonstige für den Kunden zumutbare Änderungen der Leistungsverpflichtung gelten als genehmigt. Dies gilt insbesondere für branchenübliche Abweichungen bei der Ware, so zum Beispiel hinsichtlich der Menge einzelner Verpackungseinheiten, bei Warenmaßen, Warenfarben und Warenstrukturen. Auch Abweichungen der Warenmenge, soweit diese 10 % mehr oder weniger nicht überschreiten, gelten bei verhältnismäßiger Preisanpassung als genehmigt.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & VERZUGSZINSEN
7.1.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart, gilt die Verpflichtung des Kunden zur Vorauszahlung. Die dem Kunden zugegangene Rechnung ist sofort und abzugsfrei fällig. Spesen des Zahlungsverkehrs hat der Kunde zu übernehmen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6 Prozentpunkten über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank sowie den Ersatz sämtlicher Inkasso- Mahnspesen sowie der Kosten einer außergerichtlichen anwaltlichen Geltendmachung unserer Ansprüche zu verlangen. Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
7.2.
Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen auch elektronisch im PDF-Format zugestellt werden können. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Legung einer elektronischen Rechnung ist damit nicht verbunden.
7.3.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen die Forderungen von TAKEAWAY COACH aufzurechnen, es sei denn, dass TAKEAWAY COACH die Kundenforderung schriftlich anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist.
8. ANNAHMEVERZUG
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen, ist TAKEAWAY COACH nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei sich einzulagern, wofür eine Lagergebühr von 0,3 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt wird, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig ist TAKEAWAY COACH berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
9. MAHN- UND INKASSOKOSTEN
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges die TAKEAWAY COACH entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls den Pauschalbetrag von € 40,00 gemäß § 458 UBG der auch für Betreibungsmaßnahmen zusteht, die TAKEAWAY COACH ohne Zuhilfenahme von Inkassoinstituten oder Rechtsanwalt selbst vornimmt.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum von TAKEAWAY COACH . Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und tritt TAKEAWAY COACH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, welche ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. TAKEAWAY COACH nimmt die Abtretung an, wobei der Kunde zur Einziehung der Forderung berechtigt bleibt. TAKEAWAY COACH behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
11. MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG & SCHADENERSATZHAFTUNG
Der Kunde hat Warenmängel bei sonstigem Verlust der Gewährleistung und des Schadenersatzes, der alternativ zur Gewährleistung für die Mangelhaftigkeit der Ware selbst geltend gemacht werden könnte, unverzüglich nach Warenannahme, jedenfalls innerhalb von drei Werktagen, schriftlich zu rügen.
Die Haftung gegen TAKEAWAY COACH aus dem Titel des Schadenersatzes ist mit der Höhe des jeweiligen Kaufpreises begrenzt, wobei für entgangenen Gewinn und Folgeschäden nicht gehaftet wird. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind alle Fälle, in denen der Schaden durch Mitarbeiter von TAKEAWAY COACH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder hinsichtlich eines Personenschadens.
Der Kunde haftet für alle Nachteile, die TAKEAWAY COACH durch unrichtige Bekanntgabe von Daten zu Eigenschaften des Kunden, entstehen können. Insbesondere muss sich der Verbraucher, der sich als Unternehmer registriert hat, auch als Unternehmer behandeln lassen. Der Einwand Verbraucher zu sein, verstößt wider Treu und Glauben.
12. RÜCKTRITTSRECHT VON TAKEAWAY COACH GmbH
12.1.
Bei Annahmeverzug (siehe Punkt 8.) oder anderen wichtigen Gründen, so zum Beispiel bei unrichtigen Angaben des Kunden zu seiner Eigenschaft als Unternehmer, ist TAKEAWAY COACH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ebenfalls kann TAKEAWAY COACH von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Möglichkeit einer Zahlungsunfähigkeit des Käufers zwischenzeitlich bekannt ist.
Für den Fall des Rücktrittes hat TAKEAWAY COACH bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist TAKEAWAY COACH von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurück zu halten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten.
12.2.
Tritt der Kunde, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er die Aufhebung, so hat TAKEAWAY COACH die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von TAKEAWAY COACH, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlichen Schaden zu bezahlen.
13. VERJÄHRUNG
Die Verjährungs- und Gewährleistungsfristen für mangelhafte Ware und sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertragsverhältnisses stehen, betragen 6 Monate.
14. Erfüllungsort, GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT
14.1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie für sämtliche sich aus der Inanspruchnahme des Webshops ergebenden Streitigkeiten ist Wien (Österreich). TAKEAWAY COACH bleibt es vorbehalten, alle sonstigen gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen. TAKEAWAY COACH ist jedoch berechtigt, ihre Rechte gegen den Besteller auch an dessen Sitz gerichtlich geltend zu machen.
14.2.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des internationalen Privatrechts (z.B. EVÜ, ROM I-VO) und des UN – Kaufrechts als vereinbart.
15. DATENSCHUTZ, ADRESSÄNDERUNG UND URHEBERRECHT
15.1.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von TAKEAWAY COACH automationsunterstützt elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
15.2.
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse an TAKEAWAY COACH bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekantgegebene Adresse gesendet werden.
16. ZUSTIMMUNG GEMÄSS § 107 TK
Der Kunde willigt ein, von TAKEAWAY COACH Nachrichten iSd § 107 Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit unter office@takeaway.coach widerrufen werden.
17. COPYRIGHT, NUTZUNGSRECHT
Kein Teil der Publikationen von TAKEAWAY COACH, insbesondere Texte, Fotos, Grafiken der Videos und unabhängig davon, ob online oder offline verfügbar oder abrufbar oder seitens TAKEAWAY COACH übersandt, darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von TAKEAWAY COACH in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verarbeitet oder sonst wie genutzt werden. Bei unerlaubter Verwendung wird eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Marktwertes, bei Fotographien anhand der Veröffentlichungshonorare im Fotografengewerbe in Österreich zu ermitteln, fällig.
Der Besteller ist verpflichtet, uns gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schad- und klanglos zu halten. TAKEAWAY COACH ist verpflichtet, in einem gegen TAKEAWAY COACH angestrengten Rechtsstreit dem Besteller den Streit zu verkünden. Tritt der Besteller dem Verfahren nicht als Streitgenosse auf die Seite von TAKEAWAY COACH bei, ist TAKEAWAY COACH berechtigt, den Klagsanspruch anzuerkennen.
18. Allgemeines
18.1.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Regelungen gelten als durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung soweit wie möglich zu verwirklichen.
TAKEAWAY COACH hat die Daten über den Besteller nach dem Datenschutzgesetz 2000 (DSG)
18.2.
Soweit im Webshop und / oder den Geschäftsbedingungen den Informationspflichten nach § 9 Abs 1 ECG nicht vollständig nachgekommen wird, gelten diese gemäß § 9 Abs 2 ECG als abbedungen. Dies trifft auch für die Verpflichtungen nach § 10 Abs 1 und Abs 2 ECG zu und gelten diese gemäß § 10 Abs 3 ECG als abbedungen.
TAKEAWAY COACH GmbH